Firmennachricht • 10.07.2013
Kühlmittelverbot der EU: Handel droht Millionenbelastung
Den deutschen Einzelhändlern drohen Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich. Grund ist ein Beschluss des Umweltausschusses des EU-Parlaments, dass Kühlanlagen, die das weit verbreitete Kältemittel R404A verwenden, ab 2017 nicht mehr gewartet werden dürfen. Die Händler sollen bis dahin alle betroffenen Anlagen vollständig ersetzen oder auf ein klimafreundlicheres Kühlmittel umstellen.
HDE-Geschäftsführer Kai Falk: „Der Handel unterstützt die mittelfristige Abkehr von klimaschädigenden Kältemitteln. Aber die vorgesehene Umstellungsfrist ist für viele Händler einfach zu kurz.“ Der Handel wird deshalb die Bundesregierung um Unterstützung bitten. Die Handelsunternehmen würden bereits heute vorausschauend handeln und neue Anlagen installieren, die Kältemittel mit niedrigem Treibhausgaspotential verwenden. „Kälteanlagen sind die größte Einzelinvestition im Ladenbau des Lebensmitteleinzelhandels. Damit die Umstellung wirtschaftlich überhaupt zu stemmen ist, muss die Lebensdauer der schon im Betrieb befindlichen Anlagen berücksichtigt werden“, so Falk weiter. Die durchschnittliche Lebensdauer im Einzelhandel liege bei 15 Jahren. Beispiel für eine maßvolle Umstellung sei das Verbot von ozonschichtschädigenden FCKW, wo Übergangsfristen von zehn bis 15 Jahren eingeräumt wurden.
Der Einzelhandel ist einer der größten Nutzer von Kälte- und Klimaanlagen. Gerade im Lebensmitteleinzelhandel ist eine funktionierende Kühlkette unverzichtbar, um den Kunden frische Lebensmittel anbieten zu können. Daher sind Einzelhändler auch in besonderem Maße von den Umweltvorgaben für die in den Anlagen enthaltenen Kältemittel (F-Gase) betroffen. EU-Parlament und Ministerrat beraten derzeit eine Überarbeitung der F-Gase-Verordnung. Im Vordergrund steht hierbei eine Verschärfung dieser Umweltvorschriften, um die Freisetzung der klimaschädlichen Kältemittel weiter zu verringern.
Themenkanäle: Kühlanlagen, Kühlaggregate