Firmennachricht • 03.03.2014
Europäische Kommission empfiehlt GS1 Standards für Rückverfolgbarkeit
Für EU-Expertengruppe tragen globale GS1 und ISO Standards zum Verbraucherschutz bei
Ob Spielzeug, Kosmetik oder Holzprodukte: Europaweit sind Hersteller bemüht, mithilfe von Rückverfolgungssystemen gesetzliche Auflagen für sichere Nonfood-Produkte umzusetzen – zum Schutz der Verbraucher. Eine Expertengruppe der Europäischen Kommission empfiehlt jetzt, dabei auf GS1 oder ISO Standards zu setzen.
Erst die Rückverfolgbarkeit macht es möglich, gefährdende Produkte korrekt zu identifizieren und schnell aus dem Markt entfernen zu können. Globale Standards tragen zum Erfolg von Rückverfolgungssystemen und somit zum Verbraucherschutz bei – so die EU-Expertengruppe. Neben Unternehmen wendet sie sich an Überwachungsbehörden und Verbraucherschützer. So rät sie, Mitarbeiter in Behörden über den Einsatz von Barcodes zu schulen.
Verbraucherschutz-Organisationen sollten darüber aufklären, wie Behörden über verdächtige Produkte informiert werden können. Verbrauchern muss dazu die Wichtigkeit von Produktidenten vermittelt werden.
Wertschöpfungsketten werden immer globaler und Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Sichere Produkte und eine verlässliche Rückverfolgbarkeit werden dabei zur wachsenden Herausforderung. Mit den Barcodes und Identifikationsnummern von GS1 können Produkte nicht nur vor Fälschungen geschützt werden. Sie werden schon jetzt in Rückverfolgungssystemen wie fTrace oder dem Product Recall Service von GS1 genutzt. GS1 Standards unterstützen Unternehmen somit, die legislativen Anforderungen an Rückverfolgbarkeit zu erfüllen – egal ob für Spielzeug, Kosmetik oder Holzprodukte.
Weitere Informationen unter: www.gs1-germany.de/gs1-solutions/rueckverfolgbarkeit/
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